AGB

Stein:Werk

STEIN:WERK

Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U.

Betriebspark 15

5166 Perwang am Grabensee

atelier@stein-werk.at
+43 (0)650 69 349 17

UID: ATU65372713

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Allgemeines:
  2. Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ in der vorliegenden Form bilden einen integrierenden Bestandteil jeder zwischen Auftraggeber und Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. geschlossenen Vereinbarung. Mit Auftragserteilung hat der Auftraggeber die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ zur Kenntnis genommen und akzeptiert.
  3. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind für gegenständliches Rechtsgeschäft unwirksam und widersprechen Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. bereits jetzt der Geltung fremder AGBs. Diese finden nur Geltung, sofern sie durch Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. ausdrücklich und schriftlich anerkannt bzw. genehmigt wurden. Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. schließt grundsätzlich nur zu seinen Bedingungen ab und stimmt der Vertragspartner der Geltung der Bedingungen von Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. automatisch zu, sofern kein Widerruf binnen 7 Tagen ab Auftragserteilung erfolgt.
  1. Auftragsbestätigungen:
  2. Aufträge werden ausschließlich in Schriftform angenommen. Die Annahme (oder Ablehnung) erfolgt ebenfalls schriftlich. Änderungen werden auch nur in Schriftform akzeptiert.
  3. Für die Einhaltung der Schriftform ist eine Versendung per Email ausreichend.
  1. Muster:
  2. Muster können nur die allgemeine Farbe und Struktur des Steines oder Holzes zeigen, weil sie niemals alle Unterschiede in Farbe, Struktur und Gefüge in sich vereinigen
  3. Abweichungen, wie sie in der Natur des Steines oder des Holzes liegen, bleiben vorbehalten.
  1. Materialbeschaffenheit und Reklamationen:
  2. Das verwendete Gestein und Holz wird aus der Natur eingeholt und handelt es sich dabei jeweils um individuelle Stücke.
  3. Verschiedenartigkeit und Abweichungen in Farbe, Gefüge, Flecken, Adern, Poren, offene Stellen, Einsprengungen, Schattierungen, Wurzeln etc sind keine Werkstofffehler bzw. Mängel, sondern Naturgebilde und berechtigen nicht zu Beanstandungen.
  4. geringfügige Maßabweichungen, die genaues Passen und das richtige Verhältnis nicht stören, berechtigen ebenfalls nicht zu Beanstandungen.
  5. Etwaige Beanstandungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn diese uns innerhalb von 6 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich gemeldet werden, sie berechtigen aber weder zur Verfügungsstellung der Sendung, noch zur Hinausschiebung der vereinbarten Zahlungen oder zu Kürzungen. In keinem Fall wird Ersatz über den berechneten , reinen Warenwert hinaus geleistet.
  6. Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. ist bemüht, genau nach Muster zu liefern, kleine Abweichungen sind jedoch bei Naturprodukten unvermeidlich und berechtigen den Käufer nicht zu Ersatzansprüchen. Für die bei den verwendeten Natursteinen vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Tupfen usw. wird keine Haftung übernommen. Sogar Lager, lose Adern, Sprünge, offene und poröse Stellen sind naturbedingt und können keineswegs als Wertminderung des Steines bezeichnet werden. Das gleiche gilt für aus der Natur verwendetes und unbehandeltes Holz. Diesbezügliche Reklamationen werden nicht anerkannt.
  7. Auf Maß bestellte Waren werden nicht zurück genommen.
  8. Transportschäden müssen vor dem Entladen dem LKW-Fahrer bzw. der betroffenen Empfangsstation gemeldet und im Frachtbrief vermerkt werden.
  9. Für Veränderungen der Farbe des verwenden Materials (Stein und Holz) infolge von Witterungseinflüssen wird ebenso keine Haftung übernommen.
  1. Leistungserbringung:
  2. Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung nach Maßgabe der Möglichkeiten genau einzuhalten.
  3. Leistungen können nach Wahl von Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U., durch Mitarbeitet von Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. oder durch selbständige Dritte im Auftrag von Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. erbracht werden.
  4. Wir die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterfertigung durch den Vertragspartner verhindert, so ist Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. berechtigt, auf Erfüllung zu bestehen oder Schadenersatz in der Höhe des gesamten Entgeltes und darüber hinaus zu begehren.
  5. Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf Seiten von Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. einen wichtigen Grund darstellen, so hat Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. nur Anspruch auf den bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Entgeltes. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung für den Vertragspartner die bisherigen Leistungen verwertbar sind.
  1. Lieferung, Beförderung und Gefahr:
  2. Die Übernahme erfolgt ab Werk Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U..
  3. Die Beförderung einschließlich des Verladens der Lieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Vertragspartners.
  4. Der Gefahrenübergang erfolgt in jedem Fall beim Verlassen der Werkstätte Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U..
  5. Lieferung frei Baustelle oder Lager bedeuten ohne Abladung durch den Anliefere.
  6. Versandweg und –mittel sind mangels besonderer Vereinbarungen der Wahl Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. überlassen.
  1. Lieferfristen:
  2. Die in Angeboten und Auftragsbestätigungen bekannt gegebenen Lieferfristen werden eingehalten, wenn nicht außerordentliche Erschwernisse auftreten, dies sind zB. Betriebsstörungen bei Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. oder Vorlieferfristen der Rohmaterialien, Maschinebruch, Streik und andere Fälle höherer Gewalt.
  3. Bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse (Punkt VII.1.) gilt eine angemessene Verlängerung zwischen den Vertragsparteien als vereinbart.
  4. Verzugspönale oder Schadenersatzansprüche für verspätete Lieferungen sind jedoch ausgeschlossen.
  5. Teillieferungen sind zulässig
  1. Preise:
  2. Die Preise sowie die Zahlung gelten, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, gemäß Auftragsbestätigung.
  3. Die Preise die ausgezeichneten sind, sind Endpreise inkl. 20%Umsatzsteuer exkl. Versandkosten.
  4. Werden spätere Änderungen der Angebotsunterlagen erwünscht oder notwendig oder ändern sich Maß, Anzahl, Gewicht, Bearbeitung u.a., so bleibt Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. zu einer entsprechenden Änderung des Preises berechtigt.
  1. Außerordentliche Kosten: Kosten für besondere Leistungen, zB. Verpackungsmaterial, Zoll, Versandkosten etc hat der Auftraggeber zu tragen.
  1. Zahlung:
  2. Die Zahlungen folgen gemäß der in der Auftragsbestätigung getroffenen Vereinbarung.
  3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung und/oder Leistung durch Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U.. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. berechtigt, jede Tätigkeit und Lieferung einzustellen und vom Vertrag zurück zu treten. Weitgehende Ansprüche von Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. auf vollständige Leistung und Bezahlung sowie Schadenersatz bleiben Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. vorbehalten.
  4. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
  5. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen gleichermaßen.
  6. Falls keine Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden, hat die Zahlung einlangend binnen 14 Tagen ohne jeglichen Abzug zu erfolgen.
  7. Lieferungen gegen Barzahlung, Anzahlungen oder Vorauszahlung werden vorbehalten.
  8. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 12% vereinbart.
  9. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen steht Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen, wobei das Entgelt für die Leistung, soweit sie erbracht wurde, sofort fällig ist.
  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den Fall des Zahlungsverzuges, dem Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. den hierdurch entstandenen Schaden, insbesondere die durch eine außergerichtliche Eintreibung entstandenen Kosten zu ersetzen.
  1. Abnahme und Mängelrügen:
  2. Lieferungen und Leistungen gleicher Art sind durch den Vertragspartner unverzüglich auf Richtigkeit und Beschaffenheit zu kontrollieren. Mängelrügen sind umgehend zu erstatten.
  3. Mängel können nach Wahl von Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. durch Nachbesserung oder Nachlieferung behoben werden.
  4. Ist die Beseitigung eines Mangels nach Lage der Dinge unmöglich oder würde sie einen unverhältnismäßigen hohen Aufwand verursachen, kann sie durch Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. verweigert werden. In diesem Fall, und wenn die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Vertragspartner nur Preisminderung begehren, es sei denn, Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. stimmt einer Wandlung zu.
  1. Gewährleistung:
  2. Die Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners beschränken sich auf Verbesserung, Preisminderung sowie Nachtrag des Fehlenden.
  3. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Abnahme, Lieferungen und Leistungen wegen nur geringfügiger Mängel abzulehnen.
  4. Liefer- und Leistungsverzögerungen sowie Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen oder zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, werden von Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. nicht vertreten und können nicht zum Verzug von Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Vertragspartner.
  5. Im Falle der unberechtigten Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. berechtigt, die angefallenen Kosten dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.
  1. Haftung:
  2. Die Haftung von Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Ebenso wird eine Haftung für Schäden, die auf unsachgemäßer Handhabung, anormale Betriebsbedingungen, Transportschäden, mangelnde organisatorische Rahmenbedingungen und unvollständige Unterlagen zurückzuführen sind, ausgeschlossen.
  4. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, Zinsverlusten, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  5. Schadenersatzansprüche verjähren jedenfalls ein Jahr nach Erbringung der Lieferung oder Leistung. Sie sind mit der Höhe des Rechnungsbetrages der den Schadenersatz auslösenden Lieferung und Leistung begrenzt.
  1. Datenschutz:
  1. Im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. werden nachstehend angeführte Daten wie Titel, Name, Anschrift zum Zwecke einer Kundenevidenz, Zusendung von Informationsmaterial und für das Rechnungswesen über den Auftraggeber gespeichert.
  2. Die Übermittlung der angegebenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Zahlungsverkehrs.
  3. Jede andere Form der Übermittlung bedarf der gesonderten Zustimmung des Auftraggebers. Die persönlichen Daten des Auftraggebers werden nur, soweit gesetzlich zulässig ist, verwendet und weitere gegeben.
  1. Urheberrecht:
  1. Unsere Zeichnungen, Lichtbilder, Vervielfältigungen und dergleichen, sowie Modelle, Konstruktionen und Arbeitsverfahren von Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. dürfen weder nachgebildet, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden.
  2. Nachahmungen, auch solche mit unwesentlichen Änderungen der Form und Maßverhältnisse sind nicht gestattet.
  3. Bei Bestellung nach fremden Zeichnungen setzen wir voraus, dass sich der Besteller das Ausführungsrecht gesichert hat.
  1. Zurückbehaltungsrecht:
  1. Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. steht wegen Forderungen aus dem Werkleistungsvertrag einschließlich des gemachten Aufwandes oder eines etwaigen verursachten Schadens ein Rückbehaltungsrecht zu.
  2. Dasselbe kann auch wegen Forderungen aus früheren Lieferungen oder Leistungen usw. geltend gemacht werden. Ein allfälliges, zur Anwendung kommendes kaufmännisches Rückbehaltungsrecht oder eine im Gesetz weiters begründete Zurückhaltung wird hierdurch nicht berührt
  1. Eigentumsvorbehalt:
  1. Die gelieferte Ware bleibt im Eigentum von Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U., dies bis zur restlosen Bezahlung aller gelieferten Waren, sodass das Eigentum auch an einer bezahlten Lieferung erst untergeht, wenn alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung überhaupt beglichen sind.
  2. Durch die Verarbeitung des Materials neu entstehende Waren gelten für Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. als hergestellt und gehen in seinen Besitz über, wenn sie auch beim Käufer eingelagert sind.
  3. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Ware von Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U., der daraus entstehenden Gegenstände oder Forderungen vor Bezahlung der Ware ist ausgeschlossen.
  4. Der Käufer ist verpflichtet, Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. den Zugriff dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sofort mitzuteilen.
  5. Der Auftraggeber trägt alle Kosten für Interventionen und aller Abwehrmaßnahmen, die Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. für erforderlich erachtet.
  6. Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so ist Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. ohne weitere Mahnung berechtigt, sein Eigentum in Besitz zu nehmen und auf Kosten des Vertragspartner abzutransportieren, ohne dass darin ein Rücktritt vom Kaufvertrag liegt. Die Rücknahme erfolgt lediglich zur Sicherung unserer Forderungen. Der Vertragspartner bleibt zur Erfüllung verpflichtet.
  1. Loyalität und Geheimhaltungspflicht:
  2. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
  3. Sie verpflichten sich weiters Kenntnisse, gleich welcher Art, über den Vertragspartner geheim zu halten und weder Daten noch Unterlagen, gleich welcher Art, an unbefugte Dritte weiter zu geben.
  4. Diese Verpflichtung ist auch an Dritte, die bei Erfüllung der wechselseitigen Leistungen beigezogen werden, zu überbinden.
  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort:
  1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht als vereinbart.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen beider Teile ist Braunau am Inn.
  3. Für Streitigkeiten aus dieser Verkaufsbedingungen unterwerfen sich die Streitteile dem sachlich zuständigen Gericht in Braunau am Inn.
  1. Sonstiges:
  1. Mündliche Vereinbarungen sind wirkungslos.
  2. Abänderungen zu der oben genannten Verkaufsbedingungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung von Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U..
  3. Persönlich erteilte Aufträge können nicht storniert werden.
  4. Bei Unwirksamkeit einer oder mehrerer vorstehender Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt.

 

        Stand: Jänner 2024

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

  1. Allgemeines:
  2. Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ in der vorliegenden Form bilden einen integrierenden Bestandteil jeder zwischen Auftraggeber und Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. geschlossenen Vereinbarung. Mit Auftragserteilung hat der Auftraggeber die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ zur Kenntnis genommen und akzeptiert.
  3. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind für gegenständliches Rechtsgeschäft unwirksam und widersprechen DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH bereits jetzt der Geltung fremder AGBs. Diese finden nur Geltung, sofern sie durch DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt bzw. genehmigt wurden. DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH schließt grundsätzlich nur zu seinen Bedingungen ab und stimmt der Vertragspartner der Geltung der Bedingungen von DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH automatisch zu, sofern kein Widerruf binnen 7 Tagen ab Auftragserteilung erfolgt.
  1. Auftragsbestätigungen:
  2. Aufträge werden ausschließlich in Schriftform angenommen. Die Annahme (oder Ablehnung) erfolgt ebenfalls schriftlich. Änderungen werden auch nur in Schriftform akzeptiert.
  3. Für die Einhaltung der Schriftform ist eine Versendung per Email ausreichend.
  1. Muster:
  2. Muster können nur die allgemeine Farbe und Struktur des Steines oder Holzes zeigen, weil sie niemals alle Unterschiede in Farbe, Struktur und Gefüge in sich vereinigen
  3. Abweichungen, wie sie in der Natur des Steines oder des Holzes liegen, bleiben vorbehalten.
  1. Materialbeschaffenheit und Reklamationen:
  2. Das verwendete Gestein und Holz wird aus der Natur eingeholt und handelt es sich dabei jeweils um individuelle Stücke.
  3. Verschiedenartigkeit und Abweichungen in Farbe, Gefüge, Flecken, Adern, Poren, offene Stellen, Einsprengungen, Schattierungen, Wurzeln etc sind keine Werkstofffehler bzw. Mängel, sondern Naturgebilde und berechtigen nicht zu Beanstandungen.
  4. geringfügige Maßabweichungen, die genaues Passen und das richtige Verhältnis nicht stören, berechtigen ebenfalls nicht zu Beanstandungen.
  5. Etwaige Beanstandungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn diese uns innerhalb von 6 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich gemeldet werden, sie berechtigen aber weder zur Verfügungsstellung der Sendung, noch zur Hinausschiebung der vereinbarten Zahlungen oder zu Kürzungen. In keinem Fall wird Ersatz über den berechneten , reinen Warenwert hinaus geleistet.
  6. DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH ist bemüht, genau nach Muster zu liefern, kleine Abweichungen sind jedoch bei Naturprodukten unvermeidlich und berechtigen den Käufer nicht zu Ersatzansprüchen. Für die bei den verwendeten Natursteinen vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Tupfen usw. wird keine Haftung übernommen. Sogar Lager, lose Adern, Sprünge, offene und poröse Stellen sind naturbedingt und können keineswegs als Wertminderung des Steines bezeichnet werden. Das gleiche gilt für aus der Natur verwendetes und unbehandeltes Holz. Diesbezügliche Reklamationen werden nicht anerkannt.
  7. Auf Maß bestellte Waren werden nicht zurück genommen.
  8. Transportschäden müssen vor dem Entladen dem LKW-Fahrer bzw. der betroffenen Empfangsstation gemeldet und im Frachtbrief vermerkt werden.
  9. Für Veränderungen der Farbe des verwenden Materials (Stein und Holz) infolge von Witterungseinflüssen wird ebenso keine Haftung übernommen.
  1. Leistungserbringung:
  2. DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung nach Maßgabe der Möglichkeiten genau einzuhalten.
  3. Leistungen können nach Wahl von DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH, durch Mitarbeitet von DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH oder durch selbständige Dritte im Auftrag von DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH erbracht werden.
  4. Wir die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterfertigung durch den Vertragspartner verhindert, so ist DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH berechtigt, auf Erfüllung zu bestehen oder Schadenersatz in der Höhe des gesamten Entgeltes und darüber hinaus zu begehren.
  5. Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf Seiten von DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH einen wichtigen Grund darstellen, so hat DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH nur Anspruch auf den bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Entgeltes. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung für den Vertragspartner die bisherigen Leistungen verwertbar sind.
  1. Lieferung, Beförderung und Gefahr:
  2. Die Übernahme erfolgt ab Werk DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH.
  3. Die Beförderung einschließlich des Verladens der Lieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Vertragspartners.
  4. Der Gefahrenübergang erfolgt in jedem Fall beim Verlassen der Werkstätte DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH.
  5. Lieferung frei Baustelle oder Lager bedeuten ohne Abladung durch den Anliefere.
  6. Versandweg und –mittel sind mangels besonderer Vereinbarungen der Wahl DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH überlassen.
  1. Lieferfristen:
  2. Die in Angeboten und Auftragsbestätigungen bekannt gegebenen Lieferfristen werden eingehalten, wenn nicht außerordentliche Erschwernisse auftreten, dies sind zB. Betriebsstörungen bei DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH oder Vorlieferfristen der Rohmaterialien, Maschinebruch, Streik und andere Fälle höherer Gewalt.
  3. Bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse (Punkt VII.1.) gilt eine angemessene Verlängerung zwischen den Vertragsparteien als vereinbart.
  4. Verzugspönale oder Schadenersatzansprüche für verspätete Lieferungen sind jedoch ausgeschlossen.
  5. Teillieferungen sind zulässig
  1. Preise:
  2. Die Preise sowie die Zahlung gelten, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, gemäß Auftragsbestätigung.
  3. Die Preise die ausgezeichneten sind, sind Endpreise inkl. 20%Umsatzsteuer exkl. Versandkosten.
  4. Werden spätere Änderungen der Angebotsunterlagen erwünscht oder notwendig oder ändern sich Maß, Anzahl, Gewicht, Bearbeitung u.a., so bleibt DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH zu einer entsprechenden Änderung des Preises berechtigt.
  1. Außerordentliche Kosten: Kosten für besondere Leistungen, zB. Verpackungsmaterial, Zoll, Versandkosten etc hat der Auftraggeber zu tragen.
  1. Zahlung:
  2. Die Zahlungen folgen gemäß der in der Auftragsbestätigung getroffenen Vereinbarung.
  3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung und/oder Leistung durch DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen ist DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH berechtigt, jede Tätigkeit und Lieferung einzustellen und vom Vertrag zurück zu treten. Weitgehende Ansprüche von DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH auf vollständige Leistung und Bezahlung sowie Schadenersatz bleiben DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH vorbehalten.
  4. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
  5. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen gleichermaßen.
  6. Falls keine Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden, hat die Zahlung einlangend binnen 14 Tagen ohne jeglichen Abzug zu erfolgen.
  7. Lieferungen gegen Barzahlung, Anzahlungen oder Vorauszahlung werden vorbehalten.
  8. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 12% vereinbart.
  9. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen steht DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen, wobei das Entgelt für die Leistung, soweit sie erbracht wurde, sofort fällig ist.
  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den Fall des Zahlungsverzuges, dem DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH den hierdurch entstandenen Schaden, insbesondere die durch eine außergerichtliche Eintreibung entstandenen Kosten zu ersetzen.
  1. Abnahme und Mängelrügen:
  2. Lieferungen und Leistungen gleicher Art sind durch den Vertragspartner unverzüglich auf Richtigkeit und Beschaffenheit zu kontrollieren. Mängelrügen sind umgehend zu erstatten.
  3. Mängel können nach Wahl von DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH durch Nachbesserung oder Nachlieferung behoben werden.
  4. Ist die Beseitigung eines Mangels nach Lage der Dinge unmöglich oder würde sie einen unverhältnismäßigen hohen Aufwand verursachen, kann sie durch DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH verweigert werden. In diesem Fall, und wenn die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Vertragspartner nur Preisminderung begehren, es sei denn, DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH stimmt einer Wandlung zu.
  1. Gewährleistung:
  2. Die Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners beschränken sich auf Verbesserung, Preisminderung sowie Nachtrag des Fehlenden.
  3. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Abnahme, Lieferungen und Leistungen wegen nur geringfügiger Mängel abzulehnen.
  4. Liefer- und Leistungsverzögerungen sowie Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen oder zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, werden von DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH nicht vertreten und können nicht zum Verzug von DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Vertragspartner.
  5. Im Falle der unberechtigten Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH berechtigt, die angefallenen Kosten dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.
  1. Haftung:
  2. Die Haftung von DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Ebenso wird eine Haftung für Schäden, die auf unsachgemäßer Handhabung, anormale Betriebsbedingungen, Transportschäden, mangelnde organisatorische Rahmenbedingungen und unvollständige Unterlagen zurückzuführen sind, ausgeschlossen.
  4. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, Zinsverlusten, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  5. Schadenersatzansprüche verjähren jedenfalls ein Jahr nach Erbringung der Lieferung oder Leistung. Sie sind mit der Höhe des Rechnungsbetrages der den Schadenersatz auslösenden Lieferung und Leistung begrenzt.
  1. Datenschutz:
  1. Im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH werden nachstehend angeführte Daten wie Titel, Name, Anschrift zum Zwecke einer Kundenevidenz, Zusendung von Informationsmaterial und für das Rechnungswesen über den Auftraggeber gespeichert.
  2. Die Übermittlung der angegebenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Zahlungsverkehrs.
  3. Jede andere Form der Übermittlung bedarf der gesonderten Zustimmung des Auftraggebers. Die persönlichen Daten des Auftraggebers werden nur, soweit gesetzlich zulässig ist, verwendet und weitere gegeben.
  1. Urheberrecht:
  1. Unsere Zeichnungen, Lichtbilder, Vervielfältigungen und dergleichen, sowie Modelle, Konstruktionen und Arbeitsverfahren von DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH dürfen weder nachgebildet, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden.
  2. Nachahmungen, auch solche mit unwesentlichen Änderungen der Form und Maßverhältnisse sind nicht gestattet.
  3. Bei Bestellung nach fremden Zeichnungen setzen wir voraus, dass sich der Besteller das Ausführungsrecht gesichert hat.
  1. Zurückbehaltungsrecht:
  1. DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH steht wegen Forderungen aus dem Werkleistungsvertrag einschließlich des gemachten Aufwandes oder eines etwaigen verursachten Schadens ein Rückbehaltungsrecht zu.
  2. Dasselbe kann auch wegen Forderungen aus früheren Lieferungen oder Leistungen usw. geltend gemacht werden. Ein allfälliges, zur Anwendung kommendes kaufmännisches Rückbehaltungsrecht oder eine im Gesetz weiters begründete Zurückhaltung wird hierdurch nicht berührt
  1. Eigentumsvorbehalt:
  1. Die gelieferte Ware bleibt im Eigentum von DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH, dies bis zur restlosen Bezahlung aller gelieferten Waren, sodass das Eigentum auch an einer bezahlten Lieferung erst untergeht, wenn alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung überhaupt beglichen sind.
  2. Durch die Verarbeitung des Materials neu entstehende Waren gelten für DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH als hergestellt und gehen in seinen Besitz über, wenn sie auch beim Käufer eingelagert sind.
  3. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Ware von DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH, der daraus entstehenden Gegenstände oder Forderungen vor Bezahlung der Ware ist ausgeschlossen.
  4. Der Käufer ist verpflichtet, DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH den Zugriff dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sofort mitzuteilen.
  5. Der Auftraggeber trägt alle Kosten für Interventionen und aller Abwehrmaßnahmen, die DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH für erforderlich erachtet.
  6. Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so ist DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH ohne weitere Mahnung berechtigt, sein Eigentum in Besitz zu nehmen und auf Kosten des Vertragspartner abzutransportieren, ohne dass darin ein Rücktritt vom Kaufvertrag liegt. Die Rücknahme erfolgt lediglich zur Sicherung unserer Forderungen. Der Vertragspartner bleibt zur Erfüllung verpflichtet.
  1. Loyalität und Geheimhaltungspflicht:
  2. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
  3. Sie verpflichten sich weiters Kenntnisse, gleich welcher Art, über den Vertragspartner geheim zu halten und weder Daten noch Unterlagen, gleich welcher Art, an unbefugte Dritte weiter zu geben.
  4. Diese Verpflichtung ist auch an Dritte, die bei Erfüllung der wechselseitigen Leistungen beigezogen werden, zu überbinden.
  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort:
  1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht als vereinbart.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen beider Teile ist Braunau am Inn.
  3. Für Streitigkeiten aus dieser Verkaufsbedingungen unterwerfen sich die Streitteile dem sachlich zuständigen Gericht in Braunau am Inn.
  1. Sonstiges:
  1. Mündliche Vereinbarungen sind wirkungslos.
  2. Abänderungen zu der oben genannten Verkaufsbedingungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung von DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH.
  3. Persönlich erteilte Aufträge können nicht storniert werden.
  4. Bei Unwirksamkeit einer oder mehrerer vorstehender Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt.

 

        Stand: Jänner 2024

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen


  1. Allgemeines:
  2. Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ in der vorliegenden Form bilden einen integrierenden Bestandteil jeder zwischen Auftraggeber und Stein:Werk by Heinz Dissauer e.U. geschlossenen Vereinbarung. Mit Auftragserteilung hat der Auftraggeber die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ zur Kenntnis genommen und akzeptiert.
  3. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind für gegenständliches Rechtsgeschäft unwirksam und widersprechen DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH bereits jetzt der Geltung fremder AGBs. Diese finden nur Geltung, sofern sie durch DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt bzw. genehmigt wurden. DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH schließt grundsätzlich nur zu seinen Bedingungen ab und stimmt der Vertragspartner der Geltung der Bedingungen von DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH automatisch zu, sofern kein Widerruf binnen 7 Tagen ab Auftragserteilung erfolgt.
  1. Auftragsbestätigungen:
  2. Aufträge werden ausschließlich in Schriftform angenommen. Die Annahme (oder Ablehnung) erfolgt ebenfalls schriftlich. Änderungen werden auch nur in Schriftform akzeptiert.
  3. Für die Einhaltung der Schriftform ist eine Versendung per Email ausreichend.
  1. Muster:
  2. Muster können nur die allgemeine Farbe und Struktur des Steines oder Holzes zeigen, weil sie niemals alle Unterschiede in Farbe, Struktur und Gefüge in sich vereinigen
  3. Abweichungen, wie sie in der Natur des Steines oder des Holzes liegen, bleiben vorbehalten.
  1. Materialbeschaffenheit und Reklamationen:
  2. Das verwendete Gestein und Holz wird aus der Natur eingeholt und handelt es sich dabei jeweils um individuelle Stücke.
  3. Verschiedenartigkeit und Abweichungen in Farbe, Gefüge, Flecken, Adern, Poren, offene Stellen, Einsprengungen, Schattierungen, Wurzeln etc sind keine Werkstofffehler bzw. Mängel, sondern Naturgebilde und berechtigen nicht zu Beanstandungen.
  4. geringfügige Maßabweichungen, die genaues Passen und das richtige Verhältnis nicht stören, berechtigen ebenfalls nicht zu Beanstandungen.
  5. Etwaige Beanstandungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn diese uns innerhalb von 6 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich gemeldet werden, sie berechtigen aber weder zur Verfügungsstellung der Sendung, noch zur Hinausschiebung der vereinbarten Zahlungen oder zu Kürzungen. In keinem Fall wird Ersatz über den berechneten , reinen Warenwert hinaus geleistet.
  6. DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH ist bemüht, genau nach Muster zu liefern, kleine Abweichungen sind jedoch bei Naturprodukten unvermeidlich und berechtigen den Käufer nicht zu Ersatzansprüchen. Für die bei den verwendeten Natursteinen vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Tupfen usw. wird keine Haftung übernommen. Sogar Lager, lose Adern, Sprünge, offene und poröse Stellen sind naturbedingt und können keineswegs als Wertminderung des Steines bezeichnet werden. Das gleiche gilt für aus der Natur verwendetes und unbehandeltes Holz. Diesbezügliche Reklamationen werden nicht anerkannt.
  7. Auf Maß bestellte Waren werden nicht zurück genommen.
  8. Transportschäden müssen vor dem Entladen dem LKW-Fahrer bzw. der betroffenen Empfangsstation gemeldet und im Frachtbrief vermerkt werden.
  9. Für Veränderungen der Farbe des verwenden Materials (Stein und Holz) infolge von Witterungseinflüssen wird ebenso keine Haftung übernommen.
  1. Leistungserbringung:
  2. DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung nach Maßgabe der Möglichkeiten genau einzuhalten.
  3. Leistungen können nach Wahl von DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH, durch Mitarbeitet von DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH oder durch selbständige Dritte im Auftrag von DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH erbracht werden.
  4. Wir die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterfertigung durch den Vertragspartner verhindert, so ist DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH berechtigt, auf Erfüllung zu bestehen oder Schadenersatz in der Höhe des gesamten Entgeltes und darüber hinaus zu begehren.
  5. Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf Seiten von DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH einen wichtigen Grund darstellen, so hat DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH nur Anspruch auf den bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Entgeltes. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung für den Vertragspartner die bisherigen Leistungen verwertbar sind.
  1. Lieferung, Beförderung und Gefahr:
  2. Die Übernahme erfolgt ab Werk DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH.
  3. Die Beförderung einschließlich des Verladens der Lieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Vertragspartners.
  4. Der Gefahrenübergang erfolgt in jedem Fall beim Verlassen der Werkstätte DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH.
  5. Lieferung frei Baustelle oder Lager bedeuten ohne Abladung durch den Anliefere.
  6. Versandweg und –mittel sind mangels besonderer Vereinbarungen der Wahl DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH überlassen.
  1. Lieferfristen:
  2. Die in Angeboten und Auftragsbestätigungen bekannt gegebenen Lieferfristen werden eingehalten, wenn nicht außerordentliche Erschwernisse auftreten, dies sind zB. Betriebsstörungen bei DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH oder Vorlieferfristen der Rohmaterialien, Maschinebruch, Streik und andere Fälle höherer Gewalt.
  3. Bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse (Punkt VII.1.) gilt eine angemessene Verlängerung zwischen den Vertragsparteien als vereinbart.
  4. Verzugspönale oder Schadenersatzansprüche für verspätete Lieferungen sind jedoch ausgeschlossen.
  5. Teillieferungen sind zulässig
  1. Preise:
  2. Die Preise sowie die Zahlung gelten, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, gemäß Auftragsbestätigung.
  3. Die Preise die ausgezeichneten sind, sind Endpreise inkl. 20%Umsatzsteuer exkl. Versandkosten.
  4. Werden spätere Änderungen der Angebotsunterlagen erwünscht oder notwendig oder ändern sich Maß, Anzahl, Gewicht, Bearbeitung u.a., so bleibt DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH zu einer entsprechenden Änderung des Preises berechtigt.
  1. Außerordentliche Kosten: Kosten für besondere Leistungen, zB. Verpackungsmaterial, Zoll, Versandkosten etc hat der Auftraggeber zu tragen.
  1. Zahlung:
  2. Die Zahlungen folgen gemäß der in der Auftragsbestätigung getroffenen Vereinbarung.
  3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung und/oder Leistung durch DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen ist DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH berechtigt, jede Tätigkeit und Lieferung einzustellen und vom Vertrag zurück zu treten. Weitgehende Ansprüche von DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH auf vollständige Leistung und Bezahlung sowie Schadenersatz bleiben DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH vorbehalten.
  4. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
  5. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen gleichermaßen.
  6. Falls keine Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden, hat die Zahlung einlangend binnen 14 Tagen ohne jeglichen Abzug zu erfolgen.
  7. Lieferungen gegen Barzahlung, Anzahlungen oder Vorauszahlung werden vorbehalten.
  8. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 12% vereinbart.
  9. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen steht DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen, wobei das Entgelt für die Leistung, soweit sie erbracht wurde, sofort fällig ist.
  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den Fall des Zahlungsverzuges, dem DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH den hierdurch entstandenen Schaden, insbesondere die durch eine außergerichtliche Eintreibung entstandenen Kosten zu ersetzen.
  1. Abnahme und Mängelrügen:
  2. Lieferungen und Leistungen gleicher Art sind durch den Vertragspartner unverzüglich auf Richtigkeit und Beschaffenheit zu kontrollieren. Mängelrügen sind umgehend zu erstatten.
  3. Mängel können nach Wahl von DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH durch Nachbesserung oder Nachlieferung behoben werden.
  4. Ist die Beseitigung eines Mangels nach Lage der Dinge unmöglich oder würde sie einen unverhältnismäßigen hohen Aufwand verursachen, kann sie durch DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH verweigert werden. In diesem Fall, und wenn die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Vertragspartner nur Preisminderung begehren, es sei denn, DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH stimmt einer Wandlung zu.
  1. Gewährleistung:
  2. Die Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners beschränken sich auf Verbesserung, Preisminderung sowie Nachtrag des Fehlenden.
  3. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Abnahme, Lieferungen und Leistungen wegen nur geringfügiger Mängel abzulehnen.
  4. Liefer- und Leistungsverzögerungen sowie Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen oder zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, werden von DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH nicht vertreten und können nicht zum Verzug von DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Vertragspartner.
  5. Im Falle der unberechtigten Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH berechtigt, die angefallenen Kosten dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.
  1. Haftung:
  2. Die Haftung von DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Ebenso wird eine Haftung für Schäden, die auf unsachgemäßer Handhabung, anormale Betriebsbedingungen, Transportschäden, mangelnde organisatorische Rahmenbedingungen und unvollständige Unterlagen zurückzuführen sind, ausgeschlossen.
  4. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, Zinsverlusten, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  5. Schadenersatzansprüche verjähren jedenfalls ein Jahr nach Erbringung der Lieferung oder Leistung. Sie sind mit der Höhe des Rechnungsbetrages der den Schadenersatz auslösenden Lieferung und Leistung begrenzt.
  1. Datenschutz:
  1. Im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH werden nachstehend angeführte Daten wie Titel, Name, Anschrift zum Zwecke einer Kundenevidenz, Zusendung von Informationsmaterial und für das Rechnungswesen über den Auftraggeber gespeichert.
  2. Die Übermittlung der angegebenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Zahlungsverkehrs.
  3. Jede andere Form der Übermittlung bedarf der gesonderten Zustimmung des Auftraggebers. Die persönlichen Daten des Auftraggebers werden nur, soweit gesetzlich zulässig ist, verwendet und weitere gegeben.
  1. Urheberrecht:
  1. Unsere Zeichnungen, Lichtbilder, Vervielfältigungen und dergleichen, sowie Modelle, Konstruktionen und Arbeitsverfahren von DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH dürfen weder nachgebildet, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden.
  2. Nachahmungen, auch solche mit unwesentlichen Änderungen der Form und Maßverhältnisse sind nicht gestattet.
  3. Bei Bestellung nach fremden Zeichnungen setzen wir voraus, dass sich der Besteller das Ausführungsrecht gesichert hat.
  1. Zurückbehaltungsrecht:
  1. DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH steht wegen Forderungen aus dem Werkleistungsvertrag einschließlich des gemachten Aufwandes oder eines etwaigen verursachten Schadens ein Rückbehaltungsrecht zu.
  2. Dasselbe kann auch wegen Forderungen aus früheren Lieferungen oder Leistungen usw. geltend gemacht werden. Ein allfälliges, zur Anwendung kommendes kaufmännisches Rückbehaltungsrecht oder eine im Gesetz weiters begründete Zurückhaltung wird hierdurch nicht berührt
  1. Eigentumsvorbehalt:
  1. Die gelieferte Ware bleibt im Eigentum von DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH, dies bis zur restlosen Bezahlung aller gelieferten Waren, sodass das Eigentum auch an einer bezahlten Lieferung erst untergeht, wenn alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung überhaupt beglichen sind.
  2. Durch die Verarbeitung des Materials neu entstehende Waren gelten für DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH als hergestellt und gehen in seinen Besitz über, wenn sie auch beim Käufer eingelagert sind.
  3. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Ware von DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH, der daraus entstehenden Gegenstände oder Forderungen vor Bezahlung der Ware ist ausgeschlossen.
  4. Der Käufer ist verpflichtet, DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH den Zugriff dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sofort mitzuteilen.
  5. Der Auftraggeber trägt alle Kosten für Interventionen und aller Abwehrmaßnahmen, die DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH für erforderlich erachtet.
  6. Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so ist DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH ohne weitere Mahnung berechtigt, sein Eigentum in Besitz zu nehmen und auf Kosten des Vertragspartner abzutransportieren, ohne dass darin ein Rücktritt vom Kaufvertrag liegt. Die Rücknahme erfolgt lediglich zur Sicherung unserer Forderungen. Der Vertragspartner bleibt zur Erfüllung verpflichtet.
  1. Loyalität und Geheimhaltungspflicht:
  2. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
  3. Sie verpflichten sich weiters Kenntnisse, gleich welcher Art, über den Vertragspartner geheim zu halten und weder Daten noch Unterlagen, gleich welcher Art, an unbefugte Dritte weiter zu geben.
  4. Diese Verpflichtung ist auch an Dritte, die bei Erfüllung der wechselseitigen Leistungen beigezogen werden, zu überbinden.
  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort:
  1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht als vereinbart.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen beider Teile ist Braunau am Inn.
  3. Für Streitigkeiten aus dieser Verkaufsbedingungen unterwerfen sich die Streitteile dem sachlich zuständigen Gericht in Braunau am Inn.
  1. Sonstiges:
  1. Mündliche Vereinbarungen sind wirkungslos.
  2. Abänderungen zu der oben genannten Verkaufsbedingungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung von DKT Dissauer Komponenten Technik GmbH.
  3. Persönlich erteilte Aufträge können nicht storniert werden.
  4. Bei Unwirksamkeit einer oder mehrerer vorstehender Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt.

 

        Stand: Jänner 2024